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Beratung von Insolvenzprofis zum Nulltarif

Wenn Sie Beratungshilfe erhalten, entstehen keinerlei Kosten für Sie. Ihr Berater führt in diesem Fall den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch für Sie zum Nulltarif durch.

Bitte beachten Sie auch unseren Beitrag unter Fragen & Antworten zum Thema Beratungshilfe! Ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben, können Sie mit unserem Beratungshilferechner sofort prüfen.

Einen Beratungshilfeantrag können Sie sich als pdf-Dokument herunterladen und ausfüllen. Mit diesem können Sie dann bei dem für Sie zuständigen Amtgericht gleich persönlich Beratungshilfe beantragen.


Und ohne Beratungshilfe?

Auch wenn Sie keine Beratungshilfe erhalten, können Sie insolvenz24 nutzen. Unser Preismodell ist transparent und klar. Keine versteckte Kosten für Porto, Auslagen oder Drucken von Formularen. Unsere Preise sind all inclusiv mit Fairpreisgarantie.

Die Anzahl Ihrer Gläubiger bestimmt den Preis.  In diesem Preis ist kostenlose E-Mail Beratung ohne Beschränkung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht bereits enthalten. Das sollten Sie bei Preisvergleichen beachten.

Kalkulieren Sie mit unserem Sofortangebotsrechner Ihren individuellen Preis.

 
 
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Telefon 0351-216 30 60

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