Es gibt viele Gründe dafür, dass jemand durch unglückliche Umstände in eine finanzielle Schieflage gerät. Arbeitslosigkeit, Scheidung oder gescheiterte Selbstständigkeit. Die Schuldenspirale dreht sich dann immer schneller und ist aus eigener Kraft nicht aufzuhalten. Ständig wachsende Schulden, Pfändungen und Besuche des Gerichtsvollziehers belasten die persönliche Situation.
Sie haben es in der Hand, Ihre Situation schnell, einfach und effektiv zu ändern. Werden Sie wieder schuldenfrei und beginnen Sie ein Leben ohne Vorbelastung.
Wie wird man schuldenfrei?
Das Zauberwort heißt Restschuldbefreiung. Das bedeuted bildlich gesagt, dass Ihre Schulden gestrichen werden. Der Weg zu diesem Ziel ist in der Insolvenzordnung geregelt. Allen natürlichen Personen steht der Weg zur Schuldenfreiheit offen. Je nachdem, ob man selbständig ist oder nicht, unterscheidet sich das Verfahren etwas, aber in beiden Situationen kann man durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei werden.
Für wen gibt es die Schuldenbefreiung?
Die Regelungen zur Verbraucherinsolvenz gelten für alle natürlichen Personen, die zur Zeit nicht selbständig sind. das sind zum Beispiel
Arbeitnehmer
Arbeitslose
ehemalige Unternehmer
Rentner
egal ob ledig, verheiratet, jung oder alt. Aber auch wenn man eine selbständige Tätigkeit ausübt, also zum Beispiel
ein Ladengeschäft betreibt
Dienstleistungen erbringt
einen Handwerksbetrieb hat,
kann man schuldenfrei werden. Dann allerdings im Regelinsolvenzverfahren. Prüfen Sie einfach auf der Seite Verfahrensart welches Verfahren für Sie das richtige ist.