Die gute Nachricht vorab: Im Ergebnis können Sie sowohl im Regelinsolvenzverfahren, als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren schuldenfrei werden. Nur der Weg da hin unterscheidet sich ein wenig.
Ob das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren für Sie die richtige Verfahrensart ist, entscheidet sich ausschließlich anhand Ihrer persönlichen Situation. Die Verfahrensart kann nicht frei gewählt werden. Weder der Schuldner noch das Insolvenzgericht haben eine Wahlmöglichkeit. Aber die Entscheidung ist nicht schwer. Prüfen Sie einfach, welcher der drei Gruppen Sie zuzuordnen sind und Sie haben die Antwort auf die richtige Verfahrensart.
Wenn Sie niemals selbständig tätig waren und nur als Arbeitnehmer gearbeitet haben, ist die Antwort leicht: Sie müssen das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Auch als Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger oder Rentner ist das Verbraucherinsolvenzverfahren die richtige Verfahrensart.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie zu keinem Zeitpunkt einmal wirtschaftlich selbständig tätig waren.
Auch in diesem Fall ist die Antwort leicht: das Regelinsolvenzverfahren ist die richtige Verfahrensart. Alle Selbständigen können nur über dieses Verfahren eine Insolvenz abwickeln und Restschuldbefreiung erhalten.
Wenn Sie in der Vergangenheit einmal wirtschaftlich selbstständig tätig waren, kommen grundsätzlich beide Verfahrensarten in Betracht. Das Verbraucherinsolvenzverfahren trifft dann zu, wenn Ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Das wird anhand von zwei Fragen geklärt:
- Haben Sie mehr als 19 Gläubiger? - Haben Sie noch Schulden aus Arbeitsverhältnissen (Lohnforderungen von Arbeitnehmern, Schulden bei Krankenkassen, Lohnsteuer)?
Wenn Sie beide Fragen mit "Nein" beantworten können, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren das Richtige.
Wenn Sie auch nur eine der beiden Fragen mit "Ja" beantworten, dann ist das Regelinsolvenzverfahren die richtige Verfahrensart.