Bei einem Schuldenbereinigungsversuch werden alle Ihre Gläubiger angeschrieben. Den Gläubigern wird ein Vorschlag gemacht, wie Sie Ihre Schulden bereinigen wollen. Dabei wird das, was Ihnen monatlich als pfändbarer Betrag verbleibt auf alle Gläubiger gleichmäßig verteilt und den Gläubigern angeboten. Wenn Sie z.B. nur Arbeitslosengeld II bekommen, ist kein pfändbarer Betrag vorhanden. In diesem Fall wird Ihren Gläubigern nichts angeboten. Das nennt man "Nullplan". Die Gläubiger können zustimmen oder ablehnen. Wenn auch nur 1 Gläubiger ablehnt, ist der Schuldenbereinigungsversuch gescheitert und der Weg in die Insolvenz ist frei.
Es ist egal, woraus die Schulden stammen. Ob die Schulden aus einer geschäftlichen oder privaten Sache sind, ist auch egal. Erlassen werden Ihnen also Schulden bei
Bekannten und Verwandten
Versandhäusern
Banken
Finanzamt
und anderen Gläubigern.
Für bestimmte Schulden gibt es aber auch im Fall der Privatinsolvenz keine Restschuldbefreiung, nämlich für
Geldstrafen
Bußgelder
Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen.
Muss ich Ihnen Unterlagen zu meinen Schulden zuschicken?
Nein, alle Informationen, die wir für die Bearbeitung benötigen, können Sie bequem selbst eingeben. Sie müssen uns nichts schicken. Sie selbst müssen dafür sorgen, dass Ihre Angaben vollständig und richtig sind. Ansonsten riskieren Sie, keine Restschuldbefreiung zu erhalten.
Kann ich mit einer Einmalzahlung schuldenfrei werden?
Wenn Sie das Geld für eine Einmalzahlung haben, können Sie das bei der Datenerfassung angeben und Ihr Berater wird die Einmalzahlung den Gläubigern anbieten. Wenn die Gläubiger zustimmen, werden Sie mit der Einmalzahlung schuldenfrei.
Ist ein Insolvenzverfahren für mich die richtige Lösung?
Ein Insolvenzverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht in der Lage sind, mit dem Geld, das Ihnen monatlich nach Beazhlung aller laufenden Kosten verbleibt, Ihre Schulden geregelt abzuzahlen.
Muss ich Fristen bei einem Insolvenzantrag beachten?
Sie können jederzeit einen Insolvenzantrag stellen. Für Privatpersonen gibt es keine Fristen zu beachten. Wenn der Schuldenbereinigungsversuch gescheitert ist, müssen Sie aber innerhalb von 6 Monaten den Insolvenzantrag stellen.
Kann ich schuldenfrei werden, wenn ich selbständig war?
Ja, auch Selbständige oder früher einmal selbständig tätige Personen können schuldenfrei werden. Je nach persönlicher Situation ist da Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren durchzuführen. Sie können auf der Seite Verfahrensart leicht selbst prüfen, welches Verfahren für Sie das richtige ist.
Muss ich Unterlagen zu dem Insolvenzantrag einreichen?
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es einen amtlichen Vordruck, der auch die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis und den Schuldenbereinigungsplan enthält. Alle notwendigen Unterlagen erstellen wir vollständig für Sie.
Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Nachdem die Wohlverhaltensperiode abgelaufen ist, macht das Gericht einen Beschluss, in dem es feststellt, dass Ihnen die Schulden nun endgültig erlassen werden.
Das ist ein Zeitraum von 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In diesem Zeitraum müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens zur Befriedigung der Gläubiger abgeben.
Nein, Sie können alles bequem zu Hause mit dem Computer erledigen. Wenn Sie es möchten, können Sie aber auch gerne bei uns vorbeikommen und wir helfen Ihnen beim erfassen Ihrer Daten.