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Berufsbezeichnung, Berufsregeln und Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde Herrn Thomas Keller aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach Bestehen des 2. juristischen Staatsexamens und einem besonderem Zulassungsverfahren von dem jeweils zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Rechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA 2001 und FAO), des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.
Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflicht-versicherung zu unterhalten. Die Berufshaftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung besteht für Herrn Rechtsanwalt Thomas Keller bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln.
Aufsichtsbehörde
Herr Rechtsanwalt Thomas Keller ist Mitglied der folgenden Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für für ihn zuständig ist: